Seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gelten neue Gesetze für Verkäufe zwischen der EU und Großbritannien. Eines davon betrifft gewerbliche Verkäufer, die außerhalb Großbritannien ansässig sind und an Privatkunden in Großbritannien verkaufen. Diese Richtlinie verlangt von Marktplätzen wie Delcampe, die Mehrwertsteuer für die Einfuhr von durch gewerbliche Verkäufer außerhalb Großbritanniens an britische Privatpersonen verkaufte Waren zu erheben, deren Wert 135 GBP (+/-150 €) nicht übersteigt.
Konkret bedeutet dies, dass Delcampe die Mehrwertsteuer für eingeführte Sendungen im Wert von maximal 135 GBP (+/-150 €) von außerhalb Großbritanniens ansässigen gewerblichen Verkäufern an britische Privatpersonen einzieht und abführt.
Delcampe veranschlagt den britischen MwSt.-Satz. Ferner sind auch Bearbeitungsgebühren einzuplanen. Diese Beträge werden auf der Artikelseite und beim Abschluss des Kaufes deutlich angezeigt. Delcampe bietet seinen Käufern die Möglichkeit, die Einfuhrgebühren entweder über Mangopay direkt an Delcampe zu zahlen oder sie selbst an den Zoll zu entrichten, um von einem eventuell ermäßigten MwSt.-Satz für Sammlerstücke zu profitieren.
Falls der Käufer beschließt, die Einfuhrgebühren bei Erhalt der Ware zu zahlen, bitten wir diesen, sich bei Fragen an die Zollstellen oder das Mehrwertsteueramt seines Landes zu wenden.
Wenn der Käufer sich entscheidet, die Einfuhrumsatzsteuer über Delcampe zu bezahlen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zu deklarieren, indem Sie die Einfuhrumsatzsteuernummer an die Zollabfertigungsstelle übermittelt (in den meisten Ländern ist diese Nummer in einem speziellen Formular anzugeben, das auf dem Paket oder dem Umschlag aufgeklebt wird. Dieses Formular ist in der Regel bei der Post oder dem Transportunternehmen erhältlich)
Wenn der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuernummer nicht auf der Zollerklärung angeben, kann der Käufer die Lieferung ablehnen und zurückschicken, damit er nicht ein zweites Mal Einfuhrumsatzsteuern zahlen muss. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Versandkosten zu erstatten. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Mehrwertsteuergesetzgebung für importierte Waren zur Sperrung des Verkäuferkontos führen, und im Wiederholungsfalle sogar zu einer endgültigen Schließung.
Für den Fall, dass der Käufer sich entscheidet, die Einfuhrkosten bei Erhalt seines Pakets zu bezahlen, bitten wir ihn, sich bei Fragen an die Zollbehörde oder das Mehrwertsteueramt seines Landes zu wenden.
Ein Beispiel mit Einfuhrkosten:
Ein britischer Käufer kauft bei einem französischen gewerblichen Verkäufer eine Briefmarke im Wert von 80 GBP. In Anbetracht der in Großbritannien geltenden MwSt. von 20 %, hier die Kosten, die der Käufer für den Kauf dieser Briefmarke entrichten muss:
Einfuhrgebühren | 16 GBP |
Bearbeitungsgebühren | 4 GBP (5% des Betrags) |
Zu zahlender Gesamtbetrag (zuzüglich eventueller Lieferkosten) | 100 GBP |
Achtung: Für Käufe über 135 GBP gelten die üblichen Verfahren zur Einfuhrerklärung. Neben der MwSt.-Erklärung unterliegen bestimmte Waren unter Umständen auch Zollgebühren (je nach Art und Ursprungsland der Ware).
Tipp: Nähere Informationen dazu, wie Sie überprüfen können, ob ein Käufer die Einfuhrimportsteuer bezahlt hat, finden Sie im folgenden Artikel: Ich bin gewerblicher Anbieter ausserhalb der EU wie kann ich ermitteln, ob mein EU-Käufer die Einfuhrimportsteuer bezahlt hat?