Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Verkäufe zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Rest der Welt. Eine dieser Regelungen betrifft gewerbliche Verkäufer, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind und an private Kunden im Vereinigten Königreich verkaufen. Diese Vorschrift verpflichtet Marktplätze wie Delcampe dazu, die Einfuhrumsatzsteuer auf Waren zu erheben, die von gewerblichen Verkäufern außerhalb des Vereinigten Königreichs an britische Privatpersonen verkauft werden, sofern der Warenwert 135 GBP (ca. 150 €) nicht übersteigt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Delcampe die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Sendungen mit einem Höchstwert von 135 GBP (ca. 150 €) erhebt und an die zuständigen Behörden abführt, wenn diese von gewerblichen Verkäufern außerhalb des Vereinigten Königreichs importiert und an britische Privatkunden geliefert werden.
Delcampe wendet den britischen Mehrwertsteuersatz an. Ab dem 1. Juli fallen außerdem Verwaltungsgebühren in Höhe von 22,50 GBP an. Diese Beträge werden beim Abschluss des Kaufs deutlich angezeigt.
Entscheidet sich der Käufer dafür, die Einfuhrabgaben über Delcampe zu bezahlen, ist der Verkäufer verpflichtet zu erklären, dass die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde, indem er die Einfuhr‑Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer an den Zoll übermittelt. Diese Nummer ist in der Regel auf einem speziellen Formular anzugeben, das außen am Paket oder Umschlag angebracht wird und beim Postdienstleister oder Transportunternehmen erhältlich ist.
Unterlässt es der Verkäufer, die Einfuhrumsatzsteuer‑Nummer in der Zollanmeldung anzugeben, ist der Käufer berechtigt, die Annahme des Artikels zu verweigern und ihn zurückzusenden, um eine doppelte Zahlung der Einfuhrabgaben zu vermeiden. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Versandkosten zu erstatten.
Darüber hinaus kann jeder Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zur Mehrwertsteuer auf importierte Waren zur Sperrung des Verkäuferkontos führen oder, im Wiederholungsfall, sogar zu einer endgültigen Schließung des Kontos.
Ein Beispiel mit Einfuhrkosten:
Ein britischer Käufer kauft bei einem französischen Verkäufer eine Briefmarke im Wert von 80 GBP. In Anbetracht der in Großbritannien geltenden MwSt. von 20 %, hier die Kosten, die der Käufer für den Kauf dieser Briefmarke entrichten muss:
| Einfuhrgebühren | 16 GBP |
| Steuer- und Zollgebühren | 22.50 GBP |
| Zu zahlender Gesamtbetrag (zuzüglich eventueller Lieferkosten) | 118.50 GBP |
Achtung: Für Käufe über 135 GBP gelten die üblichen Verfahren zur Einfuhrerklärung. Neben der MwSt.-Erklärung unterliegen bestimmte Waren unter Umständen auch Zollgebühren (je nach Art und Ursprungsland der Ware).
Tipp: Nähere Informationen dazu, wie Sie überprüfen können, ob ein Käufer die Einfuhrimportsteuer bezahlt hat, finden Sie im folgenden Artikel: Ich bin Anbieter ausserhalb der EU wie kann ich ermitteln, ob mein EU-Käufer die Einfuhrimportsteuer bezahlt hat?