Liebe Mitglieder,
In den letzten Monaten haben uns zahlreiche Fragen zum Import von Briefmarken und philatelistischen Artikeln in die Vereinigten Staaten erreicht. Daher möchten wir den geltenden rechtlichen Rahmen, die im Jahr 2025 aufgetretenen Schwierigkeiten sowie die aktuelle Situation erläutern.
Welche Vorschriften gelten für philatelistische Objekte?
Der Import von Briefmarken, Ersttagsbriefen und anderen philatelistischen Artikeln in die Vereinigten Staaten unterliegt den US-amerikanischen Zollvorschriften, insbesondere dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Diese Objekte fallen unter den Code HTSUS 9704, der unter anderem Kunstwerke und Sammlerstücke umfasst, einschließlich philatelistischen Materials. Traditionell profitiert diese Kategorie von einer Befreiung von Zollabgaben bei der Einfuhr.
Was ist im Jahr 2025 passiert?
Im Jahr 2025 führte eine Auslegung der US-amerikanischen Zollbehörden unerwartet zur Anwendung von Zollabgaben auf bestimmte Sendungen philatelistischer Objekte.
Diese Situation stand im Zusammenhang mit neuen handelspolitischen Maßnahmen und länderspezifischen Zöllen. Sie hatte mehrere Folgen für Verkäufer und Sammler:
- zusätzliche Importkosten,
- Verzögerungen oder Blockierungen von Sendungen,
- eine große Unsicherheit im internationalen Handel.
Die philatelistische Gemeinschaft war besonders mobilisiert, insbesondere im Vorfeld der internationalen Ausstellung Boston 2026.
Wie ist die aktuelle Situation?
Im Herbst 2025 haben die US-amerikanischen Zollbehörden nach erneuter Prüfung der Situation die vorherige Entscheidung aufgehoben, da sie als von Anfang an nichtig erklärt wurde.
Es wurde offiziell bestätigt, dass Objekte, die unter den HTSUS-Code 9704 fallen, wieder zollfrei in die Vereinigten Staaten eingeführt werden können.
Die vor 2025 geltenden Regelungen für philatelistisches Material sind somit wieder vollständig in Kraft.
Welche Objekte sind betroffen?
Von dieser Befreiung betroffen sind:
- Post- und Steuermarken,
- Ersttagsbriefe und Umschläge,
- Postwertzeichenhefte und Ganzsachen,
- Stempel und Entwertungen,
- philatelistische Sammlerstücke, neu oder gebraucht.
Diese Objekte müssen korrekt beschrieben und als philatelistisches Sammlermaterial deklariert werden. Gegebenenfalls kann die Angabe des korrekten Zollcodes (9704) erforderlich sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich für weitere Informationen an Ihre Postverwaltung zu wenden.
Was ist von dieser Maßnahme nicht betroffen?
- finanzielle Dokumente oder Wertpapiere (Schecks, Titel, Wertanlagen),
- Objekte, die unter einen anderen Zollcode fallen,
- Waren, die keiner Sammlertätigkeit entsprechen.
Wir werden die Entwicklung der Vorschriften weiterhin beobachten und Sie bei Änderungen informieren.